Beschreibung
Sonstiger Schaden Weiterleitung der Meldung:
Die seit dem Bau unserer Siedlung vor 43 Jahren (1980/1981) war die gesamte Aussenbeleuchtung (Hauszugänge, Treppen) am öffentlichen Stromnetz des EKZ angeschlossen, weil auf dem Grundstück ein öffentliches Wegrecht besteht. Nun wurde vor einigen Wochen durch Techniker des EKZ ohne Vorabinformation der Eigentümergemeinschaft in einer «Nacht- und Nebelaktion» diese Aussenbeleuchtung vom Stromnetz getrennt und an einer Stelle durch einen neuen Beleuchtungsmast ersetzt. Diese Beleuchtung ist jedoch völlig ungenügend, da verschiedene Treppen seither völlig im Dunkeln liegen und somit eine grosse Unfallgefahr besteht.
Als Beauftragter der Eigentümergemeinschaft verlange ich, dass aus Sicherheitsgründen der frühere Zustand innert Wochenfrist wieder hergestellt wird und so lange aufrecht erhalten bleibt, bis uns die beim EKZ verantwortliche Person eine Lösung aufzeigt, wie wir die Beleuchtung auf unseren privaten Zugangswegen zu den Häusern künftig lösen können (zB. über den Stromzähler der UN-Garage).
Für die Beleuchtung auf (öffentliches Wegerecht) hat uns die Bauverwaltung der Gemeinde Wettswil ein Lösungskonzept vorgeschlagen, welches aber noch nicht realisiert wrden konnte.